- Fundiertes Verständnis für Immobilienfragen
- Umfassende Erfahrung in der Arglisthaftung beim Hauskaufvertrag
- Schnelle und flexible Terminvergabe
Sie vermuten beim Immobilienkauf einen versteckten Mangel oder eine arglistige Täuschung? Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.
Immobilienrecht – Ihre Fachanwälte in Leer
Spezialisiert in der Arglisthaftung beim Hauskaufvertrag
Versteckte Mängel
Prüfung und Bewertung verdeckter Schäden wie Feuchtigkeit, Schimmel, Schädlingsbefall oder Undichtigkeiten am Gebäude.
Arglistige Täuschung
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, wenn Hinweise auf bewusst verschwiegene Mängel oder falsche Angaben beim Verkauf bestehen.
Fehlende Genehmigungen
Klärung von Problemen rund um nicht erteilte Baugenehmigungen für Ausbauten, Garagen oder Nebengebäude.
Gewährleistungsausschluss
Bewertung, ob der Haftungsausschluss im Kaufvertrag wirksam ist oder trotz Klausel Ansprüche bestehen.
Rücktritt und Schadensersatz
Durchsetzung von Rückabwicklung, Kaufpreisminderung oder Ersatz von Kosten wie Makler, Notar oder Gutachten.
Beweisführung
Unterstützung bei der Sicherung und Bewertung von Beweisen, um Kenntnis und Verschulden des Verkäufers nachzuweisen.
Wir sind auch in allen weiteren Bereichen rund um Immobilienkauf und Gewährleistungsfragen erfahren und unterstützen Sie gern. Kontaktieren Sie uns jetzt.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Rechtsanwälte: Christoph Bockhöfer & Nina Seidemann
Im Herzen von Leer setzen sich unsere erfahrenen Anwälte für Immobilienrecht mit hoher fachlicher Kompetenz für Ihre Anliegen ein. Wir begleiten Sie zuverlässig bei allen Fragen zu versteckten Mängeln, arglistiger Täuschung oder fehlenden Genehmigungen und führen Sie sicher durch jede Auseinandersetzung rund um den Hauskauf.
Wir kennen nicht nur die rechtlichen Details, sondern auch die praktischen Folgen von Problemen beim Immobilienerwerb. Für jeden Fall entwickeln wir eine passende Strategie – ob zur Durchsetzung von Schadensersatz, zur Prüfung eines Gewährleistungsausschlusses oder zur Klärung baurechtlicher Fragen.
Das sagen unsere Mandanten
Es liegt uns am Herzen, die Bedürfnisse und Anliegen unserer Mandanten zu berücksichtigen. Es ist für uns selbstverständlich, uns ausreichend Zeit für Sie zu nehmen und Ihre individuellen Anforderungen genau zu verstehen.
Transparenz bei den Kosten: Was erwartet Sie?
Viele Menschen sorgen sich, dass Anwaltskosten unüberschaubar werden könnten. Diese Sorge möchten wir Ihnen nehmen. Wir legen Wert auf eine transparente und faire Abrechnung.
In den meisten Fällen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Kosten sind klar geregelt und nachvollziehbar. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (dem finanziellen Wert des Streitgegenstands) und den gesetzlichen Vorgaben. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.
In besonderen Fällen vereinbaren wir individuelle Lösungen gemeinsam mit Ihnen. Transparenz ist uns wichtig: Bevor wir eine solche Sondervereinbarung treffen, erklären wir Ihnen, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.
Rückrufbitte für Terminvereinbarung
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Meistgestellte Fragen
Ein versteckter Mangel ist ein Schaden, der bei Besichtigung und Übergabe nicht zu erkennen war, obwohl er bereits bestand. Dazu gehören Feuchtigkeit im Keller, Schimmel, undichte Dächer, Schädlingsbefall oder fehlende Baugenehmigungen. Diese Probleme treten häufig erst nach dem Kauf auf und führen oft zu Streit über Verantwortung und Kosten.
Von arglistigem Verschweigen spricht man, wenn der Verkäufer einen bekannten oder zumindest vermuteten Mangel bewusst nicht offenlegt. Auch das Behaupten einer Mangelfreiheit ohne Grundlage kann als Arglist gelten. Die Gerichte legen dies weit aus, sodass Käufer oft trotzdem Ansprüche haben.
Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss schützt Verkäufer nicht, wenn sie den Mangel arglistig verschwiegen haben. In solchen Fällen greift die normale Haftung, und Käufer können Rechte geltend machen. Das ist besonders wichtig bei Altbauten und sanierungsbedürftigen Immobilien.
Bei versteckten Mängeln und bei arglistiger Täuschung kommen verschiedene Ansprüche infrage. Dazu gehören Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung, Schadensersatz für Reparaturen oder Nebenkosten wie Makler und Notar. Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Der Nachweis erfolgt oft über Gutachten, frühere Handwerkerrechnungen, Hinweise aus der Nachbarschaft oder Unterlagen, die auf frühere Schäden schließen lassen. Auch Indizien reichen häufig aus. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung hilft, die Beweislage richtig einzuschätzen.
