- Verständnis der Bauindustrie
- Langjährige Erfahrung
- Kurzfristige Termine
Bau- und Architektenrecht – Ihre Rechtsanwälte in Leer
Als Ihre kompetenten Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht stehen wir Ihnen mit vollem Einsatz zur Seite. Unabhängig von Ihrem Anliegen beraten wir Sie fachkundig und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung analysieren wir Ihre Situation gründlich und entwickeln individuelle Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir setzen uns engagiert dafür ein, Ihre Interessen zu wahren.
Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns zuverlässig um Ihr Anliegen und finden gemeinsam den besten Weg.
Spezialisiert im Bau- und Architektenrecht
Werkvertragsrecht
Unterstützung bei der Erstellung, Prüfung und Einhaltung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB.
Baumängel & Mängelansprüche
Beratung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Baumängeln und deren Nachbesserung.
Bauzeiten & Bauverzugwaltung
Unterstützung bei Verzögerungen im Bauablauf und deren rechtlichen Folgen, wie Vertragsstrafen.
Architektenhaftung
Hilfe bei der Klärung von Haftungsfragen im Falle von Planungs- oder Überwachungsfehlern.
Bauvergütung & Honorare
Nachträge & Leistungsänderungen
Wir sind natürlich auch in allen anderen Bereichen des Bau- und Architektenrechts erfahren und unterstützen Sie gern. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Fachanwälte: René Henkys und Antje Haas
Wir sind René Henkys und Antje Haas, Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Fenner Bockhöfer Henkys, und stehen für kompetente juristische Beratung und persönliche Betreuung.
René Henkys ist seit über 25 Jahren Fachanwalt für Arbeits- sowie Bau- und Architektenrecht und seit 2002 Notar. Mit seiner Erfahrung begleitet er Mandanten in arbeits- und baurechtlichen Fragen.
Antje Haas ist seit 2020 als Rechtsanwältin tätig, spezialisiert auf Zivil-, Bau- und Architektenrecht sowie Sozial- und Verwaltungsrecht. Ihr Fokus liegt auf klarer Kommunikation und praxisnahen Lösungen. Sie hat genau wie Herrn Henkys einen Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht.
Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Vertrauen und offener Austausch sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir freuen uns, Sie zu unterstützen und die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
Das sagen unsere Mandanten
Es liegt uns am Herzen, die Bedürfnisse und Anliegen unserer Mandanten zu berücksichtigen. Es ist für uns selbstverständlich, uns ausreichend Zeit für Sie zu nehmen und Ihre individuellen Anforderungen genau zu verstehen.
Transparenz bei den Kosten: Was erwartet Sie?
Viele Menschen sorgen sich, dass Anwaltskosten unüberschaubar werden könnten. Diese Sorge möchten wir Ihnen nehmen. Wir legen Wert auf eine transparente und faire Abrechnung.
In den meisten Fällen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Kosten sind klar geregelt und nachvollziehbar. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (dem finanziellen Wert des Streitgegenstands) und den gesetzlichen Vorgaben. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.
In besonderen Fällen vereinbaren wir individuelle Lösungen gemeinsam mit Ihnen. Transparenz ist uns wichtig: Bevor wir eine solche Sondervereinbarung treffen, erklären wir Ihnen, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.
Rückrufbitte für Terminvereinbarung
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Meistgestellte Fragen
Wir beraten und vertreten Sie sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht. Dazu gehören Vertragsgestaltungen, Nacherfüllungsansprüche bei Baumängeln, Streitigkeiten rund um Bauvorhaben sowie Fragen zu Baugenehmigungen und Auseinandersetzungen mit Behörden.
Die Dauer eines Verfahrens im Baurecht hängt von der Komplexität des Falls und der Zusammenarbeit der beteiligten Parteien ab. Einfache Fälle lassen sich oft außergerichtlich innerhalb weniger Wochen lösen, während komplexe Streitigkeiten vor Gericht mehrere Monate oder länger dauern können.
Sollte es während eines Bauprojekts zu Mängeln oder Streitigkeiten kommen, prüfen wir Ihre vertraglichen Ansprüche und vertreten Sie bei Nacherfüllungsansprüchen, Schadensersatzforderungen oder anderen rechtlichen Schritten gegen den Bauunternehmer oder Architekten.
Ja, in vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung möglich und oft schneller sowie kostengünstiger. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen und versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen, bevor der Gang vor Gericht notwendig wird.
