Christoph Bockhöfer & Nina Seidemann

Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht

Ob Erbstreit oder Vorsorge – bei uns sind Sie in guten Händen. Mit unserem fundierten Wissen im Erbrecht unterstützen wir Sie, um Ihre Interessen gezielt und effizient zu vertreten.

Wir unterstützen Sie in allen Themen des Erbrechts – Ihre Rechtsanwälte aus Ostfriesland

Erbrechtliche Fragen sind oft mit persönlichen Herausforderungen verbunden. Ob Testamentserrichtung, Nachlassplanung, Erbstreitigkeiten oder Konflikte nach einem Erbfall – wir bieten Ihnen eine kompetente und strukturierte Unterstützung. Wir klären mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, entwickeln maßgeschneiderte Strategien und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Auch bei Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften oder Fragen zur Erbschaftssteuer sowie im Umgang mit Behörden stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung erarbeiten wir gezielt die besten Lösungen für Ihr Anliegen, immer mit einem klaren Plan, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Vertrauen Sie darauf, dass wir gemeinsam den richtigen Weg für Ihre erbrechtlichen Fragen finden.

Erfahren in allen Themen des Erbrechts

Testamentserrichtung und -gestaltung

Unterstützung bei der Erstellung, Prüfung und Optimierung von Testamenten und Erbverträgen.

Erbauseinandersetzungen

Hilfe bei der Klärung und Beilegung von Streitigkeiten unter Erben, inklusive gerichtlicher Vertretung.

Nachlassabwicklung

Begleitung bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses, inkl. Schuldenregulierung und Vermögensübertragung.

Pflichtteilsrecht

Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.

Wir sind natürlich auch in allen anderen Bereichen des Erbrechts erfahren und unterstützen Sie gern. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Erbrecht

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Christoph Bockhöfer und Nina Seidemann

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Erbrecht, Christoph Bockhöfer und Nina Seidemann, stehen Ihnen mit Expertise und persönlicher Betreuung zur Seite.

Herr Bockhöfer bringt seit 1995 umfangreiche Erfahrung im Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Gesellschafts- und Immobilienrecht mit. Frau Seidemann ergänzt unser Team seit 2021 mit ihrem Wissen im Zivilrecht, Erbrecht, Gesellschafts- und Immobiliarrecht.

Erbrecht ist ein sensibles Thema – deshalb setzen wir auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und klare, verständliche Beratung.

Das sagen unsere Mandanten

Wir nehmen uns Zeit für die Bedürfnisse unserer Mandanten, besonders im sensiblen Bereich des Erbrechts. Lesen Sie im Anschluss einige Kundenstimmen.

Transparenz bei den Kosten: Was erwartet Sie?

Viele Menschen sorgen sich, dass Anwaltskosten unüberschaubar werden könnten. Diese Sorge möchten wir Ihnen nehmen. Wir legen Wert auf eine transparente und faire Abrechnung.

In den meisten Fällen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Kosten sind klar geregelt und nachvollziehbar. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (dem finanziellen Wert des Streitgegenstands) und den gesetzlichen Vorgaben. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.

In besonderen Fällen vereinbaren wir individuelle Lösungen gemeinsam mit Ihnen. Transparenz ist uns wichtig: Bevor wir eine solche Sondervereinbarung treffen, erklären wir Ihnen, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.

Rückrufbitte für Terminvereinbarung

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Meistgestellte Fragen

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen Anwalt für die Erstellung Ihres Testaments zu beauftragen. Allerdings kann ein Anwalt sicherstellen, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist und Ihren letzten Willen klar widerspiegelt. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Fehler zu vermeiden und steuerliche Aspekte optimal zu gestalten.

 

Die Kosten für eine erbrechtliche Beratung variieren je nach Umfang und Komplexität Ihres Anliegens. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gerne Ihre individuellen Bedürfnisse und erstellen Ihnen eine transparente Kostenaufstellung. So wissen Sie von Anfang an, welche Gebühren auf Sie zukommen.

 

Wenn Sie ohne Testament versterben, greift die gesetzliche Erbfolge. Ihr Vermögen wird dann nach festgelegten gesetzlichen Regeln auf Ihre Angehörigen verteilt, was nicht immer Ihren persönlichen Wünschen entsprechen muss. Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Erbe erhält.

Ja, grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass bestimmte Personen nicht erben sollen. Allerdings haben nahe Angehörige wie Ehepartner und Kinder einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihren letzten Willen rechtssicher umsetzen können.

Bei einer Erbengemeinschaft muss der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden. Dies kann komplex sein und zu Streitigkeiten führen. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire und einvernehmliche Lösung zu finden oder vertreten Ihre Interessen notfalls auch vor Gericht.

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